Die Stadt Kleve erhebt ab Januar 2016 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf den Brutto-Logis-Preis auf alle privaten Übernachtungen. Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Die Beherbergungssteuer wird  durch das Hotel vom Gast für die Stadt Kleve eingenommen und ist in den Hotelraten nicht enthalten.

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